Bundesrat berät zu Tierversuchs-Verordnung
Menschen für Tierrechte fordern Nachbesserungen
Am Montag, 4. März, berät der Agrarausschuss des Bundesrats über die Verordnung der Bundesregierung zur Regelung der Tierversuche. Die Verordnung soll zusammen mit den bereits Ende August 2012 verabschiedeten Regelungen im Tierschutzgesetz die Bestimmungen der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert von den Ausschussmitgliedern, den Regierungsentwurf jetzt zugunsten des Tierschutzes nachzubessern.
„Wir werfen der Bundesregierung vor, dass sie den ohnehin engen Rechtsrahmen, den die EU-Tierversuchsrichtlinie den Mitgliedstaaten einräumt, nicht für den Tierschutz ausgeschöpft hat. Deshalb müssen jetzt die Bundesländer nachrüsten“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Unter Berücksichtigung des rechtlich Möglichen sei es dringlich, die Einführung einer oberen Schmerz-Leidens-Grenze für Tierversuche, die in keinem Fall überschritten werden darf, durchzusetzen. Außerdem dürfe es keine Ausweitung der Tierversuche durch Ausnahmeregelungen geben. Auch das Verbot der Versuche an Menschenaffen müsse eingefordert werden. Ebenso sei der Ausbau eines nationalen Kompetenzzentrums als Wissenspool zur Beurteilung von Tierversuchsanträgen unerlässlich. Dieses Kompetenzzentrum sollte ebenfalls wie die Verpflichtung zur Entwicklung von tierversuchsfreien Verfahren in dieser Verordnung rechtlich fixiert werden.
Informationen Kompetenzzentrum: www.tierrechte.de
Zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung: www.tierschutzwatch.de
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