Care-Energy mk-group Holding GmbH widerspricht Bescheid der Bundesnetzagentur gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG

Pressemeldung der Firma mk-group Holding GmbH

„Wir werden juristisch mit allen gebotenen Mitteln gegen den Bescheid wie gegen einzelne handelnde Personen vorgehen. Der Umgang der Bundesnetzagentur mit „Care-Energy“ ist empörend. Die Agentur erlässt einen Bescheid, sendet uns diesen um 10:30 Uhr ausschließlich per Telefax und veröffentlicht um 13:09 Uhr eine Presseerklärung über den Bescheid gegen unser Unternehmen, ohne im Anhörungsverfahren unseren Anwälten die beantragte Akteneinsicht zu gewähren. Zudem wird uns diese Presseerklärung erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt, nachdem wir von Pressevertretern auf das Thema hingewiesen worden sind.“ kommentierte Martin Kristek die heutige Veröffentlichung der Bundesnetzagentur.

„Wir werden uns sowohl gegen das Bußgeld als auch gegen den Bescheid juristisch zur Wehr setzen. Wir sind korrekt beim zuständigen Bundesamt BfEE als Energiedienstleister gemeldet. Unsere Prozesse des Contractings entsprechen exakt den Vorgaben des EDL-G und der DIN 8930-5. Eine Meldung nach §5 EnWG macht inhaltlich keinen Sinn, da wir den Letztverbraucher nicht mit Strom, sondern mit Nutzenergie beliefern. Wir werden diese Sichtweise juristisch durch alle Instanzen vertreten.“

Das Vorgehen der Bundesnetzagentur sei nicht nur inhaltlich fragwürdig, so der Geschäftsführer der mk-group weiter.“ Nach den Presseaussagen während des Verfahrens und der Verweigerung der Berücksichtigung der Anträge unserer Anwälte werden wir auch disziplinarrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen in der Bundesnetzagentur beantragen. Ohne Akteneinsicht und eine angemessene Frist zur Auswertung hat das gesamte von der Bundesnetzagentur angesetzte Verfahren einen reinen Alibicharakter gehabt, wie sich auch aus den während des Verfahrens getätigten Presseaussagen der Bundesnetzagentur entnehmen lässt, denn selbst in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schnellfahren, wird genauer gearbeitet und das Recht zur Anhörung und Akteneinsicht gewährt.“

Martin Kristek weiter: „In dem Bescheid setzt sich die Bundesnetzagentur wissentlich über die herrschende Rechtsprechung hinweg. In bundesweit 5 Urteilen verschiedener Landgerichte wurde ausdrücklich bestätigt, dass kein Unternehmen der mk-group als Letztverbraucher auftritt und die „Zählpunkte“ übernimmt. Kein Unternehmen der mk-group ist selbst Letztverbraucher. Dieser Fakt hätte die Bundesnetzagentur einfach durch eine Informationseinholung bei den Verteilnetzbetrieben erhalten. An diese Urteile hat sich unser Unternehmen gehalten, die Bundesnetzagentur argumentiert offenbar auf dem Kenntnis- und Verfahrensstand von März 2012. Diese Punkte hätten sicher ausgeräumt werden können, wenn unserem Anwalt die beantragte Fristverlängerung und Akteinsicht gewährt worden wäre.“

Der Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH abschließend: „Wir sind mit diesem Bescheid energetisch ins Steinzeitalter zurückkatapultiert, eine Vielzahl von Contractoren – wie zum Beispiel Fernwärme – müssen nun bangen, dass dieser Bescheid Schule macht und die Lieferung von Nutzenergie offensichtlich nicht möglich ist, denn auch dort findet die Abrechnung in kWh statt, was für die Bundesnetzagentur den entscheidenden Beweis darstellte, dass es sich im Falle von Care-Energy nicht um ein Contracting, sondern um eine Lieferung von Strom handeln würde.“

Die mk-group Holding GmbH legt noch am heutigen Tag Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ein und geht somit in die nächste Instanz.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
mk-group Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 414314858-0
Telefax: +49 (40) 414314858-9
http://www.care-energy.de/

Ansprechpartner:
Marc März
Leiter Public Affairs
+49 (40) 414314858-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.