Gemeinsam für schnelle Hilfen an hochwassergeschädigte Betriebe

Staatssekretäre von Bund und Ländern vereinbaren koordiniertes und zügiges Vorgehen bei Soforthilfen für betroffene Betriebe aus der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Hochwasser hat in den vergangenen Wochen in mehreren Bundesländern zu teilweise erheblichen Überschwemmungen und Schäden geführt. Auf Einladung des Bundeslandwirtschaftsministeriums kamen am heutigen Mittwoch die Agrarstaatssekretäre des Bundes und der betroffenen Länder in Berlin zu einer Sondersitzung zusammen, um das weitere Vorgehen bei den anstehenden Hilfsmaßnahmen zu erörtern.

Der Staatsekretär im BMELV, Dr. Robert Kloos, stellte anlässlich der Sitzung klar: „Noch ist das gesamte Ausmaß der Schäden nicht abzusehen. Wir wissen, dass großflächig land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet und Ernten vernichtet wurden und viele weitere Wirtschaftsgüter Schaden genommen haben. Wir gehen davon aus, dass es allein im Agrarsektor um Schadenssummen im mittleren dreistelligen Millionenbereich geht.“ Die Schäden in den Ländern werden fortlaufend erfasst. Der Bund stehe zu seiner Verantwortung, denn viele betroffene Betriebe seien akut in Ihrer Existenz bedroht, betonte Kloos. „Hier muss jetzt rasch und wirksam geholfen werden.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellte am Mittwoch Grundzüge für die jetzt anlaufende Soforthilfe seitens des Bundes dar:

– Der Bund beteiligt sich an den hochwasserbedingten Soforthilfen der Länder mit 50 Prozent. Der Umfang der eingesetzten Bundesmittel ist damit abhängig von den Soforthilfen der Länder.

– Als Soforthilfen gelten Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2013 bei den jeweiligen Stellen der Länder beantragt werden.

– Im Rahmen der Soforthilfe des Bundes können unternehmensbezogene Schäden an land-, forst- und fischeiwirtschaftlichen Flächen und Wirtschaftsgütern durch hochwasserbedingte Überschwemmungen abgedeckt werden. Ebenfalls sind Überschwemmungsschäden in Binnenfischerei und Aquakultur abgedeckt.

– Von Seiten des Bundes gibt es keine Einschränkungen der Mitfinanzierung von Länderprogrammen hinsichtlich der Anwendung einer betrieblichen Einkommensobergrenze sowie von Obergrenzen für die Soforthilfen pro Betrieb.

– Die Beteiligung des Bundes wird über Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem BMELV und den Fachressorts der Länder geregelt, die in den kommenden Tagen abgeschlossen werden sollen.

Um die Voraussetzung für schnelle Hilfszahlungen zu schaffen, hat das BMELV am 7. Juni 2013 die „Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnisse verursachten Schäden in der Landwirtschaft“ bei der EU zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission hat eine zügige Genehmigung dieser Rahmenrichtlinie in Aussicht gestellt.

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Bundeshaushalt können bereits in Kürze die ersten Hilfsgelder zur Auszahlung kommen. Nun kommt es darauf an, dass die betroffenen Länder unverzüglich entsprechende Programme auflegen.

Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de



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