Kabinettsbeschluss zum Jagdgesetzentwurf (NRW): Menschen für Tierrechte fordern Verbot des Haustierabschusses und Abschaffung der Zwangsbejagung
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte weist anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf die dringende Notwendigkeit hin, bei der Jagd einen Paradigmenwechsel zugunsten des Tierschutzes einzuleiten. Dazu gehören insbesondere ein Verbot des Haustierabschusses und die Abschaffung der Zwangsbejagung.
Nach offiziellen Zahlen werden in NRW durchschnittlich etwa 10.000 Katzen pro Jahr durch Jäger getötet, weil sie angeblich wildern. Dabei zeigen aktuelle Bestandszahlen des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV), dass Hauskatzen keine Gefahr für bodenbrütende heimische Vogelarten im Siedlungsbereich darstellen.
„Dass die Jäger weiter auf dem Haustierabschuss bestehen, zeigt, dass sie kein wirkliches Interesse daran haben, effektive Lösungen für Freigänger Katzen zu finden. Nur eine verordnete Registrierungs- und Kastrationspflicht ist geeignet, um Elend und unkontrollierte Vermehrung wirkungsvoll zu bekämpfen. Statt auf dem Abschuss zu beharren, rufen wir die Jäger auf, aktiv ihren Einfluss in den Kommunen für eine entsprechende Verordnung und deren Durchsetzung gelten zu machen“, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Außerdem fordert der Verband, den Jagdzwang für juristische Personen zu beenden. „Es ist unzumutbar, dass es einem Eigentümer so schwer gemacht wird, die Jagd auf seinem Grundstück zu beenden. Außerdem muss es in Zukunft jedem Landbesitzer, egal ob Privatperson oder Verein, unkompliziert möglich sein, jederzeit aus der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auszutreten, um das Töten von Wildtieren auf seinem Grund und Boden zu beenden“, so Christina Ledermann.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte tritt mit anderen Tier- und Naturschutzvereinen Nordrhein-Westfalens im Rahmen der Landesjagdgesetznovelle für eine umfassende Reform des Jagdrechts ein. Der Forderungskatalog kann auf der Internetseite des BUND unterzeichnet werden unter: www.bund-nrw.de
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