Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) kritisiert massive Mehrbelastung für Unternehmen bei Wassernutzung
Das Umweltministerium beabsichtigt sowohl private Haushalte, als auch gewerbiche Nutzer durch eine massive Erhöhung des „Wasserpfennigs“ weiter zu belasten. Der ursprüngliche ökologische Zweck dieses Wasserentnahmeentgelts, die Finanzierung von Ausgleichsleistungen an Landwirte mit dem Ziel der Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers, wurde nicht im gewünschten Umfang erreicht. Das Ministerium beabsichtigt nun auch Hochwasserschutzmaßnahmen, die bisher aus dem allgemeinen Landeshaushalt finanziert wurden, aus dem Wasserentnahmeentgelt zu finanzieren. Hierzu ist offensichtlich das Budget des Umweltministeriums nicht ausreichend, so dass teilweise sogar eine Verdopplung des „Wasserpfennigs“ in den nächsten Jahren geplant wird.
„Das Land verteilt die durch die Stilllegung der Kernkraftwerke entfallenden Einnahmen aus der Abgabe für das Kühlwasser nun auf die Privathaushalte und die Wirtschaft, z.B. Papier-, Chemie- oder Rohstoffindustrie. Offensichtlich hat der Umweltminister diese Folgen der Energiewende für den Etat nicht bedacht und bedient sich nun stattdessen bei Unternehmen, bei denen das Land eher keine Aktien im Spiel hat“, so Thomas Beißwenger, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Steine und Erden.
Seine Befürchtung ist, dass dadurch die Haushalte und Betriebe im Land mit Millionenbeträgen noch stärker belastet werden. Andere Bundesländer, wie z.B. Hessen und Bayern erheben keinen Wasserpfennig.
„Daher fordert der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg die vollständige Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts. Wir brauchen in wirtschaftlich unruhigen Zeiten keine landesspezifische Mehrbelastung der Industrie in Baden-Württemberg. Außerdem ist die ökologische Lenkungswirkung dieser Abgabe fraglich“, so der Biologe.
Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass für ein öffentliches Gut wie Wasser bezahlt werden muss. Das Wasserentnahmeentgelt ist jedoch unzeitgemäß, ökologisch nicht zielführend und gefährdet den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Da die angrenzenden Bundesländer Bayern und Hessen kein Wasserentnahmeentgelt erheben ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg erheblich beeinträchtigt. Dies bedeutet langfristig den Verlust von Steuereinnahmen, die durch ein Wasserentnahmeentgelt nicht wettgemacht werden.
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