Schmidt: Förderung neu ausgerichtet – Nachhaltige Bioökonomie stärker im Fokus

BMEL veröffentlicht neues 'Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe'

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Das BMEL wird mit dem morgigen 7. Mai sein neues Programm für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich Nachwachsende Rohstoffe veröffentlichen. Es ist aktuell mit knapp 60 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt unterlegt und löst das seit 2008 geltende Förderprogramm gleichen Namens ab. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte hierzu: „Das neue Förderprogramm verzahnt die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe noch stärker mit der Bioökonomie-Strategie der Bundesregierung“. Deutlicher als bislang berücksichtige das Förderprogramm zugleich übergeordnete Ansätze wie Nachhaltigkeit, Effizienz und gesellschaftlichen Dialog. „Wir wollen die Bioökonomie ausbauen“, so Schmidt weiter, „und werden dabei die Nachhaltigkeit und die Sicherung der Ernährung beachten“.

Ziel des überarbeiteten Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ ist die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie. Daher unterstützt das BMEL Forschungsansätze für innovative, international wettbewerbsfähige biobasierte Produkte und Energieträger sowie innovative Verfahren und Technologien zu deren Herstellung. Projekte sollen nicht mehr nur dem Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz und der Stärkung der Land- und Forstwirtschaft dienen, sondern auch eine sozialverträgliche Bioökonomie und den Erhalt der Biodiversität befördern. Recycling, Kaskadennutzung und integrierte Nutzungskonzepte wie Bioraffinerien, aber auch Effizienz und Wirtschaftlichkeit werden noch stärker betont.

Weitere Informationen zu konkreten Förderschwerpunkten und der vollständige Wortlaut des Förderprogramms sind auf der Internetseite des BMEL unter www.bmel.de/… und auf der Internetseite der FNR (www.fnr.de) erhältlich. Die FNR veröffentlicht zudem ergänzende Hinweise für Antragsteller.



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