Auf’s falsche Pferd gesetzt
Der Kaufvertrag war perfekt. Beide Parteien waren sich einig, dass das Pferd vor Vertragsabschluss lediglich in einer so genannten Ankaufuntersuchung durch einen Tierarzt durchgecheckt wird. Damit wurde eine Haftung der Verkäuferin, sollten sich später Mängel bei dem Tier zeigen, ausgeschlossen. Gesagt, getan. Die hinzugerufene Tierärztin stellt keine für die Kaufentscheidung bedeutenden Mängel fest, der Vertrag zwischen den beiden Frauen stand. Doch schon bald nach dem Kauf bemerkte die frisch gebackene Pferdebesitzerin einige unliebsame Eigenschaften am Tier – von Bocken bis hin zu Bissigkeit. Als ein gerichtlicher Sachverständiger auch noch eine fehlerhafte Ankaufuntersuchung feststellte und dem Pferd gesundheitliche Einschränkungen attestierte, wollte die Frau das Pferd zurückgeben. Doch laut ARAG Experten lag das Risiko durch die vertraglich ausgeschlossene Mängelhaftung der Verkäuferin und die vereinbarte Ankaufuntersuchung unmissverständlich bei der Käuferin. Um das Geld für das Pferd wiederzubekommen, muss sie sich an die Tierärztin halten, deren Ankaufuntersuchung zu falschen Ergebnissen geführt hatte (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 159/14).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560