Schmidt: Kein Verbot der Angelfischerei

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Anlässlich der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für Verordnungen in geschützten Meeresflächen nach Natura 2000 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ-Schutzgebietsverordnungen) erklärt der für Fischerei zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt:

„Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab. Es gibt keinen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis, dass die Angelfischerei zu einer Belastung in Schutzgebieten führt. Der Schutz von Sandbänken und Riffen ist durch die private Angelfischerei nicht in Gefahr. Allerdings wären die Auswirkungen eines Verbotes für den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft unverhältnismäßig hoch.“



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