Anhörung im Hessischen Landtag: BUND kritisiert Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Energiegesetz als nicht ausreichend

Pressemeldung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V.

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) kritisiert den Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Energiegesetz als nicht ausreichend und wird die Kritik am Mittwoch, dem 07. September 2022, in einer Anhörung im Landtag vortragen.

In seiner Stellungnahme verdeutlicht der Umweltverband, dass der Gesetzentwurf zwar einige positive Aspekte enthalte, er dennoch völlig unzureichend sei, um die hessische Energiepolitik für die Klimaschutzziele fit zu machen. Begrüßenswerte Vorschläge im Gesetz sind etwa die Solarpflicht auf allen landeseigenen Gebäuden oder Vorgaben für Kommunen zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. „Es ist nun erforderlich, eine Solarpflicht für alle bestehenden Gebäude, Parkplätze und versiegelten Flächen einzuführen“, stellte Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand und BUND-Energieexperte fest. „Zentral ist, dass der kommunale Klimaschutz in Hessen als Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden muss.“ Wenn das Land die Kommunen ausreichend finanziell ausstatte, käme der Klimaschutz flächendeckend voran, so der BUND.

Außerdem müsse man wegkommen von prozentualen Minderungszielen, die immer wieder nicht eingehalten und korrigiert werden mussten. Klimarelevant sei hingegen die Festlegung eines absoluten CO2-Budgets von 300 Millionen t CO2, die in Hessen maximal noch emittiert werden dürfen, um das Ziel der Klimaneutralität bereits im Jahr 2035 zu erreichen.

Der BUND kritisiert: „Der Verkehrsbereich, der bei der Frage des Energieverbrauchs eine erhebliche Rolle spielt, bleibt gänzlich unberücksichtigt. Es wäre zielführender, das bestehende Hessische Energiegesetz in ein umfassendes Hessisches Klimaschutzgesetz zu integrieren“. Der BUND Hessen hatte schon vor einem Jahr einen eigenen Vorschlag für ein Hessisches Klimaschutzgesetz im Landtag vorgetragen.

Die Festsetzung von 2% der Landesfläche für Windenergie ist nicht neu. Allerdings zeigen Studien, dass diese Flächen in Hessen nur zur Hälfte ausgenutzt werden. Der BUND Hessen erwartet von der Landesregierung an dieser Stelle dringend nachzusteuern. Die 2% müssen schnell und rechtssicher dem Ausbau der Windkraft zur Verfügung stehen.

Neumann: „Es erstaunt, dass Energieeinsparung im Hessischen Energiegesetz kaum vorkommt. Dringend erforderlich ist eine gesetzliche Pflicht zu effizienter Stromnutzung verbunden mit der Förderung des Stromspar-Checks für Haushalte mit geringem Einkommen. Dies ist dringender denn je“.



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