Bundesverwaltungsgericht setzt die mündliche Verhandlung fort: BUND bleibt optimistisch

Pressemeldung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Foto: Werner Neumann)


In der Klage des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) zur Verbesserung der Beteiligungs- und Klagerechte bei Zielabweichungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht seinen für den 10.11.2022 erwarteten Urteilsspruch vertagt. Statt eines Urteils verkündete das Gericht, dass die mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird.

Ein neuer Verhandlungstermin wurde noch nicht mitgeteilt.

Die Fortsetzung der Verhandlung hat das am Tag der mündlichen Verhandlung verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes ausgelöst, mit dem das Klagerecht von anerkannten Vereinigungen fundamental gestärkt wird (EuGH-Urteil vom 08.11.2022; Az.: C-873/19). Der Anwalt des BUND hatte das Bundesverwaltungsgericht am 09.11.2022 auf das Urteil hingewiesen und um Berücksichtigung bei der Beratung gebeten. Das Bundesverwaltungsgericht gibt nun den Beteiligten im anstehenden Rechtsstreit Gelegenheit, zu diesem Urteil hinsichtlich seiner Bedeutung für das Klagerecht gegen Zielabweichungen nach dem Raumordnungsgesetz Stellung zu nehmen.

Der BUND bleibt optimistisch, dass er mit seiner Argumentation durchdringen und eine Verbesserung seiner Mitwirkungsrechte erzielen wird.



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