Gewissensfreiheit im Biostudium – Uni Mainz erlässt Sezierpflicht an Tieren
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat in dieser Woche veröffentlicht, dass Studierende der Biologie ab dem Sommersemester 2012 ein Alternativprogramm zum Sezieren von getöteten Tieren wählen können. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist das beispielhaftes Handeln sowie ein sichtbarer Erfolg eines konstruktiven Austausches zwischen Studentenvertretern, Bundesverband und der Universität. Zur Debatte um das Recht auf Gewissensfreiheit war es im Sommer gekommen, nachdem immer wieder Biologie-Studenten gezwungen waren, sich zwischen dem ethisch belastenden Tiereinsatz in Pflichtkursen und dem Studienabbruch zu entscheiden.
„Der Vorstoß der Uni Mainz ist ein Dammbruch. Diese Uni macht erstmals vor, was im Fachbereich Biologie bisher an keiner Universität Deutschlands möglich ist: nämlich den unethischen Tiereinsatz in Anatomiekursen zu verweigern und sich die Lehrziele mit Mikroskop und Videos zu erarbeiten“, freut sich Dr. Astrid Schmidt, Leiterin des Bundesverband-Projektes SATIS – für humane Ausbildung.
Studentenvertreter Ramon Weber, aktiv in der AStA Tierschutz-AG der Uni Mainz begrüßt die Entscheidung ebenfalls. „Wir machen aber weiter“ lautet die Devise und so wollen die Studenten erreichen, dass nicht nur in den Anatomie-, sondern auch in den Physiologie- und Genetikkursen auf Alternativen zurückgegriffen werden kann. Zudem soll im Lehrplan eine Bioethik-Vorlesung aufgenommen werden, wie sie die Fachschaft Biologie seit längerem fordert.
Der Bundesverband fordert nun bundesweit die Lehrbereiche der Biologie, Medizin und Veterinärmedizin auf, entsprechend mitzuziehen. Studierende, die ihren Berufswunsch erreichen wollen, dürften nicht an Gewissensfragen scheitern. So tritt der Verband für eine gesetzliche Verankerung der Gewissensfreiheit im Studium ein. Andere Länder, wie Italien, Österreich oder selbst die Ukraine seien Deutschland hier weit voraus.
Die Mainzer Hochschulgruppe Campus Grün hatte im Juli eine Petition für das Verweigerungsrecht gestartet. Der Bundesverband schaltete sich ein und wies nach, dass es Alternativen gibt, die laut Tierschutzgesetz und EU-Tierversuchsrichtlinie vorrangig einzusetzen sind.
Informationen Projekt SATIS – für humane Ausbildung: www.satis-tierrechte.de
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