Ruhrparlament unterstützt die Zusammenführung der Fernwärmenetze in der Metropole Ruhr

Pressemeldung der Firma Regionalverband Ruhr

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich in ihrer heutigen Sitzung (11. Oktober) mit großer Mehrheit für den Ausbau des Fernwärmenetzes in der Metropole Ruhr zu einer großen Fernwärmeschiene ausgesprochen. In der Begründung heißt es, dass durch den Verbund die Wärmeversorgung langfristig klimafreundlicher, effizienter und kostengünstiger angeboten werden kann.

In einem ersten Schritt wollen sich die Parlamentarier dafür einsetzen, dass die Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr im so genannten Westverbund verknüpft werden. Nach Abschluss der Prüfung durch die Regionalplanungsbehörde wird das Ruhrparlament in seiner Funktion als Regionalrat über eine planungsrechtliche Genehmigung der Zusammenführung beraten und beschließen. Frühzeitig sollte die künftige Projektgesellschaft die Finanzierung der Fernwärmeschiene und die Fördermöglichkeiten klären.

Infos: www.rvr.metropoleruhr.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstr. 35
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 2069-0
Telefax: +49 (201) 2069-500
http://www.rvr-online.de

Ansprechpartner:
Barbara Klask
+49 (201) 2069-201



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.