Online-Aktion für die Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt
Der Fall Straathof zeigt es einmal mehr: Wir brauchen die Tierschutz-Verbandsklage jetzt auch in Sachsen-Anhalt!
Es gibt Belege dafür, dass in den Straathof-Betrieben bei der Haltung von Schweinen seit vielen Jahren schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz an der Tagesordnung sind. Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben Straathof aber erst kürzlich die Tierhaltung verboten. Hätte Sachsen-Anhalt die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt, hätte dies den Behörden den Rücken gestärkt. Die Veterinärbehörden hätten nicht erst nach fünf Jahren gegen die Tierquälereien von Schweinezüchter Adrianus Straathof durchgegriffen, sondern schon viel früher! Anderenfalls hätten anerkannte Tierschutzorganisationen vor Gericht auf Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts geklagt.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird gerade über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage beraten. Die Linke brachte Anfang 2014 einen Gesetzentwurf zur Einführung des Klagerechts in den Landtag ein. Die Abstimmung wird in den nächsten Monaten erwartet. Linke und Grüne sind klare Befürworter der Tierschutz-Verbandsklage. Auch die SPD ist dafür, aber ihr Koalitionspartner CDU ist bisher gegen das Klagerecht.
Mit unserer Online-Aktion wollen wir erreichen, dass die SPD ihr Wahlversprechen hält und für die Tierschutz-Verbandsklage stimmt. Bei der CDU setzen wir darauf, dass aus ihrem Nein ein Ja! wird. Sachsen-Anhalt hat gute Chancen, das 7. Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage zu werden. Das wäre gut für die Tiere und für unseren Rechtsstaat.
Bitte helfen Sie mit, damit dies gelingt. Denn: Alle Tiere brauchen einen Anwalt! Vielen Dank!
Hier kommen Sie zur Online-Aktion unseres Bundesverbandes: www.tierrechte.de
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