Diakonie fordert Energiegarantie für alle Hilfebereiche

Sozialwirtschaft braucht Energie-Rettungsschirm

Pressemeldung der Firma Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Die Diakonie Württemberg fordert von der Politik die Zusage, alle Hilfefelder als systemrelevant anzuerkennen und die Mehrkosten der Energiekosten zu refinanzieren. Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Frauen- und Kinderschutzhäuser und Wohnungslosenhilfe seien im Fall eines Gas-Engpasses nicht mit einer Energiegarantie im Energiewirtschaftsgesetz aufgeführt, moniert Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg.

Der Bedarf gehe aber über die Versorgung dieser Hilfefelder hinaus: „Wir brauchen einen Rettungsschirm Energie, ähnlich wie wir einen Rettungsschirm Pflege in der Pandemie haben. Die stark gestiegenen Energiepreise bringen die gemeinnützigen Träger in der Sozialwirtschaft an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit“, sagt Knapp. „Das ist erst recht unverständlich, wenn ich von großen Gewinnen der Gas-Industrie erfahre.“

Knapp betont, dass es richtig ist, Familien und Berufstätige beispielsweise mit dem 9-Euro-Ticket zu unterstützen. Es fördere ökologische Mobilität und ermögliche allen gesellschaftliche Teilhabe. Genauso dürften aber gemeinnützig arbeitende Einrichtungen und Dienste mit den stark gestiegenen und weiter steigenden Kosten nicht allein gelassen werden.

„Erneut müssen wir die leidige Diskussion um Systemrelevanz führen“, merkt Dietmar Prexl, Vorsitzender der Kommission für Unternehmensfragen im Diakonischen Werk Württemberg, an. „Unser Vorstoß bei den Kostenträgern, eine unbürokratische und schnelle Lösung zum Ausgleich der aktuell dramatisch gestiegenen Energie-, Bau- und Lebensmittelkosten für unsere Einrichtungen zu vereinbaren, wurden von den Kommunen abgelehnt“, so Prexl weiter. Es sei nun zu befürchten, dass die Träger der Diakonie Württemberg mit den Mehrkosten schon ein weiteres Mal allein gelassen würden. Diese Politik der Kommunen ignoriere den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Kostenträger und gefährde auf Dauer die Versorgung und Betreuung der bedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Die Diakonie Württemberg bittet das Land dringend, der freien Wohlfahrtspflege eine Zusage mindestens über die Refinanzierung der Differenz zu den bisherigen Energiepreisen zu geben und beim Bund für die explizite Nennung aller Hilfefelder im Energiewirtschaftsgesetz einzutreten.



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