Aigner: Verbraucherrechte auf dem Energie-Markt werden gestärkt

Bundeskabinett beschließt weitere Verbesserungen im Energiewirtschaftsrecht

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Verbesserungen für Verbraucher im Bereich des Energiewirtschaftsrechtes beschlossen. So werden in Folge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes die Regelungen zum Energieanbieterwechsel und zur Information der Verbraucher über Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren auch in den Grundversorgungsverordnungen bei Strom und Gas angepasst. Die Energieversorger sind demnach künftig dazu verpflichtet, auch in den Grundversorgungsverträgen auf die Schlichtungsstelle Energie hinzuweisen. Ein zentraler Punkt der Novelle ist, dass die Kündigungsfrist für einen Grundversorgungsvertrag auf zwei Wochen verkürzt wird. „Mit den Änderungen werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiesektor weiter gestärkt“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig schneller den Anbieter wechseln und auch vom Streitschlichtungsverfahren profitieren. Dies kann sich auch positiv auf den Markt und den Wettbewerb auswirken. Aigner: „Ich kann den Verbrauchern nur raten, die Preise zu vergleichen und von der Möglichkeit des Wechsels auch Gebrauch zu machen. Die Verbraucher haben viel Macht. Sie können durch ihre Entscheidungen Bewegung in den Markt bringen und den Großkonzernen zeigen, dass ihre Kunden nicht bereit sind, jede Preiserhöhung einfach hinzunehmen.“

Mit der Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts werden die Vorgaben des Dritten EU-Energiebinnenmarktpakets vollständig umgesetzt. Bereits im August 2011 waren Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Darin konnten bereits zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher umgesetzt werden. So wurden die Energielieferanten zu mehr Transparenz verpflichtet. Nach der Übergangsfrist müssen nun seit dem 1. Februar 2012 Rechnungen und Verträge von Stromanbietern umfassendere Informationen enthalten, die Verbraucher in einfacher und verständlicher Weise über ihre Rechte informieren. Dazu gehören Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist ebenso wie der ermittelte Verbrauch. Ferner müssen Anschrift und Kontaktdaten der 2011 neu eingerichteten „Schlichtungsstelle Energie“ sowie ein Hinweis auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

Sämtliche Änderungen für die Verbraucher sowie die wichtigsten Tipps zum Strom- und Gasanbieterwechsel hat das Bundesverbraucherministerium im Internet zusammengefasst unter:

http://www.bmelv.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.