Bundestag berät über „Grünes Tierschutzgesetz“

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines komplett neuen Tierschutzgesetzes der Grünen Bundestagsfraktion. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die grüne Gesetzesinitiative, weil sie durchgehend ein höheres Tierschutzniveau festlege als das bisherige Tierschutzgesetz und als die geplante Gesetzesnovelle der Bunderegierung. Dies entspräche dem Staatsziel Tierschutz aus Artikel 20a Grundgesetz und sei überfällig.

„Das Grüne Gesetz will den Tierschutz auch wirksam durchsetzen. Dafür sprechen konkrete Maßnahmen wie die Einführung von Bundes- und Landestierschutzbeauftragten und der Tierschutz-Verbandsklage. Ebenfalls zeigen dies Verbote wie Wildtierhaltung in Zirkussen oder Versuche an Menschenaffen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierrechtsorganisation lobt weiter, dass Studierende nicht mehr zur Teilnahme an Tierversuchen im Studium gezwungen werden sollen. Aber sie kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Einrichtung eines bundesweiten Kompetenzzentrums für tierversuchsfreie Methoden nicht vorsehe. Ein solches Zentrum sei unerlässlich für die Prüfung, ob die neuen rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Tierversuchen gegeben sind, die ab 2013 in Europa gelten.

Das „Grüne Tierschutzgesetz“ wird voraussichtlich im Oktober zeitgleich mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Agrarausschuss des Bundestags weiter beraten. Nach Ansicht des Bundesverbandes besteht zwar wenig Aussicht, dass der Grünen-Entwurf in dieser Legislatur eine politische Mehrheit findet, dennoch seien die parlamentarischen Debatten unabdingbare Voraussetzung für Akzeptanz und eine spätere Zustimmung.

Link zum Grünen Tierschutz-Gesetz: www.tierschutzwatch.de

Link zum Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung: www.tierschutzwatch.de



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