Umstrittene Affenversuche: OVG Bremen entscheidet zugunsten des Experimentators

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat heute nach jahrelangem Rechtsstreit in einem Berufungsverfahren die Ablehnung der Makakenversuche von Prof. Andreas Kreiter durch die Bremer Gesundheitsbehörde für rechtswidrig befunden. Das OVG hält die Versuche nicht für einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte beklagt, dass das OVG einseitig dem Gutachten eines am Göttinger Primatenzentrum tätigen Wissenschaftlers gefolgt sei, ohne dessen Befangenheit zu berücksichtigen. Das Göttinger Primatenzentrum lebe davon, dass in Deutschland Versuche an Primaten durchgeführt werden und müsste schließen, wenn diese Tierexperimente verboten würden. Demgegenüber hatte der von der Bremer Behörde beauftragte unabhängige Gutachter festgestellt, dass die Affen in diesen Versuchen anhaltend und erheblich leiden.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, ist schockiert: „Dass das OVG zusätzlich zur Bevorzugung des Göttinger Gutachtens auch noch eine Revision ausschließt, drängt den Verdacht auf, dass Weichen zugunsten der Tierversuchslobby gestellt werden sollen.“

Der Bundesverband lobt das bisherige Vorgehen der Gesundheitsbehörde und bestärkt sie darin, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde zu erheben. „Auch wir werden nicht locker lassen, damit Tierversuche endlich aufhören“, so Simons.

Neurobiloge Kreiter betreibt Grundlagenforschung, d.h. seine Versuche sind an keinen klinischen Bezug gebunden. Makaken werden stundenlang in sogenannten Primatenstühlen festgeschnallt, ihr Kopf an einoperierte Bolzen fixiert, in die Messelektroden ins Gehirn kommen. Die durstig gehaltenen Tiere müssen dann über einen Bildschirm Aufgaben lösen und erhalten dafür etwas Flüssigkeit. Am Ende der Versuchsreihen werden die Affen getötet, das Gehirn seziert. Kreiter experimentiert dergestalt seit 1997, alle drei Jahre beantragte er die Genehmigung, die ihm 2008 jedoch durch die Bremer Gesundheitsbehörde verweigert wurde. Der Forscher ging zusammen mit der Uni Bremen vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Bremen gestattete eine vorläufige Fortführung der Versuche. Es verpflichtete auch mit Urteil vom Mai 2010 die Behörde, neu über den Genehmigungsantrag zu entscheiden. Dagegen haben sowohl Behörde als auch Forscher Berufung eingelegt.

Diese Versuche gelten als medizinisch fragwürdig und ethisch nicht mehr vertretbar. Ähnliche Versuche wurden 2006 in Berlin und Bayern durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt, und 2009 in der Schweiz per höchstem Gericht, dem Bundesgericht, beendet.



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