Strompreise: FlexStrom bemängelt Behinderung durch Netzbetreiber Missbrauchsverfahren bereits eingeleitet

Pressemeldung der Firma FlexStrom AG

Der unabhängige Stromanbieter FlexStrom bemängelt unlautere Methoden einiger Netzbetreiber im Kampf um Stromkunden: Behinderung des Wettbewerbs, Täuschung der Bundesnetzagentur und unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse. Bei der zuständigen Aufsichtbehörde hat FlexStrom nun ein Missbrauchsverfahren gegen einen dieser Netzbetreiber eingeleitet. Dieser habe ganz offensichtlich versucht, die Kunden von FlexStrom rechtswidrig abzuwerben.

FlexStrom wirft dem Netzbetreiber im Kampf um die Stromkunden „einen Missbrauch der Marktstellung“ vor. Demnach hatte der Netzbetreiber getäuscht und selbst vor der Bundesnetzagentur die Unwahrheit gesagt, die von FlexStrom eingeschaltet werden musste, um das rechtswidrige Verhalten zu beenden. Nach Paragraf 30 des Energiewirtschaftsgesetzes ist Netzbetreibern eine solche Diskriminierung verboten; sie müssen ihren Konkurrenten gleichberechtigten Zugang zu allen Stromkunden gewähren.

Gerade wenn Grundversorger ihre Preise erhöhen – wie es derzeit der Fall ist – wechseln viele Stromkunden zu günstigen und unabhängigen Anbietern wie FlexStrom. Umso wichtiger ist es, dass diese alternativen Anbieter problemlos die Belieferung von Stromanschlüssen übernehmen können – und die Netzbetreiber ihnen Zugang gewähren.

Doch das scheint nicht überall problemlos zu klappen: Die Liste der konkreten Vorwürfe in diesem Einzelfall ist lang: Zur „Durchsetzung nachteiliger Vertragsbedingungen“ habe sich der betreffende Netzbetreiber vertragswidrig verhalten. Darüber hinaus nehme es der Netzbetreiber auch mit der Wahrheit nicht so genau: FlexStrom „als auch die Bundesnetzagentur wurden getäuscht“ heißt es in dem Verfahrensantrag. Auch die „Behauptung unwahrer Tatsachen gegenüber Kunden und Presse“ wird dem Netzbetreiber vorgeworfen.

„Nur der Wettbewerb um den Verbraucher wird dazu führen, dass der stetige Anstieg der Strompreise aufgehalten wird“, sagt FlexStrom Gründer Robert Mundt. In traurigen Einzelfällen versuchen Netzbetreiber, die oft auch zugleich als Stromlieferant oder Grundversorger auftreten, diese Entwicklung gesetzeswidrig aufzuhalten. „Und dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen“, so Mundt.

Dabei führen die Anwälte von FlexStrom in dem Missbrauchsverfahren vom 16. November 2012 auch die Berichterstattung des Handelsblatts an, welches sich in einem Negativbericht über FlexStrom auf den betroffenen Netzbetreiber bezogen hatte. FlexStrom hatte den Bericht zurückgewiesen. Ein Sprecher erklärte, das Handelsblatt habe „bescheiden recherchiert“.

FlexStrom wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist mittlerweile einer größten unabhängigen Anbieter auf dem deutschen Energiemarkt. Auch mit beachtlichem wirtschaftlichen Erfolg: Die FlexStrom Aktiengesellschaft verzeichnete im Jahr 2009 nach Steuern einen Gewinn von 4,27 Millionen Euro, 2010 stieg das positive Geschäftsergebnis auf 5,96 Millionen Euro, 2011 auf 12,91 Millionen Euro.



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FlexStrom wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist mittlerweile einer größten unabhängigen Anbieter auf dem deutschen Energiemarkt. Auch mit beachtlichem wirtschaftlichen Erfolg: Die FlexStrom Aktiengesellschaft verzeichnete im Jahr 2009 nach Steuern einen Gewinn von 4,27 Millionen Euro, 2010 stieg das positive Geschäftsergebnis auf 5,96 Millionen Euro, 2011 auf 12,91 Millionen Euro.


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