Deutsches Jagdrecht soll überarbeitet werden

Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen künftig möglich

Pressemeldung der Firma Deutscher Jagdschutzverband e.V.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juni 2012 um. Dort wurde festgestellt, dass die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen kann. Ungeachtet der deutlichen Kritik des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) am EGMR-Urteil begrüßt der Dachverband der Jäger, dass die Bundesregierung am Reviersystem festhalten will und sich auf die bloße Umsetzung des Urteils beschränkt. Dies hatten der DJV und andere betroffene Nutzerverbände zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert – ebenso wie die Agrarministerkonferenz.

Grundstücke sollen laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die öffentliche Interessen und die Grundrechte anderer Betroffener schützen. Denn die Bejagung dient auch der Verhütung von übermäßigen Wildschäden, der Wildunfallprävention, dem Artenschutz und der Bekämpfung von Tierseuchen. Zu den konkreten Maßnahmen, die von den örtlichen Jagdbehörden festgelegt werden können, gehören beispielsweise räumliche und zeitliche Ausnahmen von der Befriedung – etwa um groß angelegte Bewegungsjagden oder Nachsuchen zu ermöglichen. Der Ersatz von Wildschäden ist ebenfalls geregelt: Ein Eigentümer, der sein Grundstück befrieden lässt, bekommt keinen Ersatz für den entstehenden Wildschaden. Er muss sich aber an den entstehenden Kosten durch Wildschäden anteilig beteiligen.



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