Tierschutzaktion anlässlich der Abstimmung über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in NRW am 19. Juni, vor dem Landtag, Düsseldorf
Am Mittwoch, den 19.06.2013, wird der Düsseldorfer Landtag in seiner Plenarsitzung abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung von Mitwirkungs- und Klagerechten für anerkannte Tierschutzverbände abstimmen. Nach den Voten des Umweltausschusses vom 12. Juni ist davon auszugehen, dass das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten beschlossen wird. Damit wird Nordrhein-Westfalen nach Bremen das zweite Bundesland mit Klagerecht im Tierschutz. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte bewertet das Gesetz als einen Meilenstein für den Tierschutz und wird mit weiteren Verbänden und Tierschützern vor Ort sein, um den Landtagsbeschluss zu feiern.
Die Tierrechtler kämpfen seitdem der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde für die Tierschutz-Verbandsklage. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie ermöglicht die gerichtliche Überprüfung, ob Vollzugsbehörden Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt haben. Der Klage sind ebenso wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur in Ausnahmefällen nötig werden.
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