Landtag Rheinland-Pfalz berät über Tierschutz-Verbandsklage

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Der rheinland-pfälzische Landtag berät morgen in erster Lesung über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine. Bundes- und Landesverband Menschen für Tierrechte begrüßen den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung und sind zuversichtlich, dass er bis Ende des Jahres verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzorganisationen hätten dann die Möglichkeit, ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einzubringen. Folgt die Behörde den Einwendungen nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.

„Wir wünschen uns sehr, dass Rheinland-Pfalz als fünftes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage zügig einführt. Das wäre gut für den Tierschutz und unsere Demokratie. Dafür kämpfen wir seit 12 Jahren“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Rheinland-Pfalz wäre nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das fünfte Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag berät zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen bürgen mit ihren Koalitionsverträgen für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.

Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz: www.tierschutzwatch.de



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