„Care-Energy“ erhält detaillierte Grünstrombescheinigung durch Wirtschaftsprüfer

"Nachweis der Lieferung von 100% Ökostrom ist vollständig erbracht"

Pressemeldung der Firma mk-group Holding GmbH

„Wir haben zu jedem Zeitpunkt 100% Ökoenergie verwendet. Unsere Wirtschaftsprüfer haben dies ohne jegliche Einschränkungen nach intensiver Kontrolle bestätigt. Alle anderslautenden Aussagen sind falsch.“ erklärte Mart Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group („Care-Energy“) anlässlich der Vorlage des Wirtschaftsprüferberichts über die Zusammensetzung des Energiemixes von „Care-Energy“. „Da wir zu jedem Zeitpunkt 100% Ökoenergie eingesetzt haben, ist eine Aufteilung in Ökostrom und Nicht-Ökostrom, wie von einigen „Fachleuten“ gefordert, logischer Weise nicht möglich. Unsere Quellennachweise sind vollständig und richtig, dies ist nun erneut durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt worden.“

Einzelne Medien hatten in den vergangenen Tagen aus einer Urteilsbegründung zitierend behauptet, der Ökostromanteil von „Care-Energy“ sei 0%. Martin Kristek hierzu: „Die Tatsache, dass das Gericht aus formalen Gründen einen erbrachten Nachweis eines angesehenen Wirtschaftsprüfers nicht anerkannt hat ist Teil der Anfechtung des Urteils. Dies war keine inhaltliche Wertung des Gerichts, das im Gegensatz zum Wirtschaftsprüfer die Verwendung von

Ökostrom nicht einschätzen kann. Wenn einzelne Pressevertreter, denen die Vorlage der Nachweise, der Wirtschaftsprüferberichte und deren Inhalt unter anderem durch Anwälte mehrfach versichert worden ist, behaupten, unser Ökoenergieanteil sei 0% ist dies nichts anderes als Verleumdung. Unsere Lieferanten erfüllen zu 100% die Vorgaben des EEG § 39 Abs. 1 und auch des Stromsteuergesetzes § 2 Absatz 7. Mehr Ökoenergie ist in Deutschland nicht möglich.“

Hintergrundinformation:

In der heute vorgelegten Bescheinigung bestätigt der Wirtschaftsprüfer folgende Punkte:

– Im Jahr 2012 lieferte „Care-Energy“ insgesamt 130524,573 MW/h in Deutschland, verteilt über die 4 Übertragungsnetzgebiete von Transnet BW, Amprion, Tennet und 50 Hertz Transmission. Durch diesen Nachweis ist auch belegt, dass die Abrechnungen der 4 Übertragungsnetzbetreiber der Menge nach falsch sind.

– Es handelt sich bei der gesamten Menge um Strom aus erneuerbaren Energieträgern gemäß § 2 Stromsteuergesetz. Die Herkunftsnachweise belegen vollständig die von Verwendung Wasserkraft, Windkraft und Biomasse.

– Die Herkunftsnachweise wurden vollständig vorgelegt und entsprechen § 55 EEG, der Richtlinie des Europaparlaments 009 / 28 / EG sowie des Europäischen Rates vom 23. April 2009 Art. 15.

Neben diesen für den Nachweis von „Grünstrom“ notwendigen Punkten bestätigte der Wirtschaftsprüfer folgende Tatsache: Die Gesellschaft mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (inzwischen UPG – United Power & Gas GmbH & Co. KG) lieferte zu keinem Zeitpunkt an Letztverbraucher, sondern versorgte mit dem gesamten Volumen die mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG. Dies entspricht dem von „Care-Energy“ betriebenen Contracting als alternativem Ansatz der Energieversorgung des Kunden im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes.



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