Koalitionsvertrag Hessen: Menschen für Tierrechte begrüßen Maßnahmen zur Förderung der tierversuchsfreien Forschung

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Der heute veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Hessen enthält umfangreiche Passagen zum Tierschutz. Neben einer Stiftungsprofessur für tierversuchsfreie Verfahren beinhaltet er auch das Bekenntnis, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren ersetzen zu wollen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt, dass diese langjährigen Forderungen Eingang in den hessischen Koalitionsvertrag gefunden haben. Enttäuschend sei allerdings, dass die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene im Vertrag nicht vorgesehen ist.

Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Hessen, der heute veröffentlicht wurde, enthält umfangreiche Passagen zum Tierschutz, insbesondere diverse Maßnahmen zur Reduktion der Tierversuche. Unter der Überschrift „Zum Wohl der Tiere: Rücksicht nehmen“ verpflichten sich die Koalitionspartner dem Staatsziel Tierschutz und wollen den Tierschutz kontinuierlich verbessern. Die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen, das die Grünen in ihrem Wahlprogramm angekündigt hatten, ist jedoch nicht im Vertrag enthalten.

„Wir sind enttäuscht, dass die Tierschutz-Verbandsklage nicht in den Vertrag aufgenommen wurde, begrüßen jedoch, dass die tierversuchsfreie Forschung stärker gefördert werden soll. Zusammen mit dem Bekenntnis der Koalition zu einer tierversuchsfreien Zukunft, der geplanten Stiftungsprofessur für tierversuchsfreie Verfahren und der Ankündigung, den Tierschutz in den Tierversuchskommissionen stärken zu wollen, hat die Koalition gleich mehrere unserer Forderungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen und macht einen Aufschlag für den Tierschutz. Wir werden nun alles daran setzen, dass dies nicht nur Ankündigungen bleiben“, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende.

Der Vertrag enthält darüber hinaus weitere Punkte zum Tierschutz. Einrichtungen der industriellen Landwirtschaft, wie Mastställe mit Massentierhaltung, sollen über eine nachhaltige Bauleitplanung reguliert werden. Zudem soll im Rahmen des neuen hessischen Entwicklungsplans eine artgerechte Tierhaltung gefördert werden. Besondere Förderungen sollen fließen, wenn Haltungsbedingungen über den gesetzlichen Standards der Tierhaltung liegen. Ein Runder Tisch soll Fragen zum Tierwohl, zu artgerechter Tierhaltung und Tiergesundheit beraten und eine Tierschutzoffensive mit konkreten Handlungsmaßnahmen erarbeiten.

Die Kontrolle der Tierschutzbestimmungen bei Transport und Schlachtung soll verstärkt, qualvolle Tiertransporte vermieden werden. Für diese Maßnahmen will Hessen sich auch auf Bundesebene einsetzen. Neben einer Überprüfung des hessischen Jagdgesetzes soll die Gründung einer „Stiftung Hessischer Tierschutz“ zur Unterstützung von Tierheimen in schwierigen Finanzsituationen beitragen. Außerdem soll zur Frage, welche Wildtiere im Zirkus künftig zugelassen werden sollen, ein Vorschlag mit einer Positivliste erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht werden.

Der Koalitionsvertrag sowie Auszüge zum Tierschutz sind abrufbar unter: www.tierschutzwatch.de



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