TÜV SÜD rät Energie-Spitzenausgleich 2014 rechtzeitig vorbereiten

Tipps zur Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

TÜV SÜD rät allen produzierenden Unternehmen, die von Energie- und Stromsteuerrückerstattungen für das Jahr 2014 profitieren wollen, jetzt mit den nötigen Vorbereitungen zu beginnen. Für die Steuerrückerstattung gemäß der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) müssen Unternehmen bis zum 31.12.2014 einen Nachweis durch ein amtliches Formblatt erbringen. Dieses Testat muss belegen, dass ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein alternatives System für KMU bereits implementiert ist oder sich im Aufbau befindet. TÜV SÜD unterstützt bei der Nachweiserbringung.

Unternehmen, die bis Jahresende den Nachweis erbracht haben, erhalten die staatliche Förderung für das gesamte Jahr 2014. „Für das beglaubigte Testat ist eine Begutachtung vor Ort durch den jeweiligen Auditor Pflicht“, erklärt Michael Weigl, Projektleiter Energie bei der TÜV SÜD Management Service GmbH. „Im Gegensatz zum Vorjahr muss das Audit vor Ort allerdings bis zum 31.12.2014 vollständig durchgeführt sein. Unternehmen sollten aus diesem Grund bereits jetzt alle Vorbereitungen treffen, um ihren Anspruch auf den Spitzenausgleich geltend zu machen.“

In den Gesamtenergieverbrauch eines antragsstellenden Unternehmens zählen alle Anlagen, Standorte, Prozesse und Einrichtungen. Die Nachweisführung gemäß SpaEfV gilt dabei für Teile bzw. Standorte, die für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens relevant sind. In der Einführungsphase 2014 müssen 60 Prozent davon abgedeckt sein. Im Regelverfahren ab 2015 muss das Energieeffizienzsystem 100 Prozent erfassen.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/….



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