Erleichterungen für Schaf- und Ziegenhalter bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungs­verordnung, die in der vergangenen Woche dem Bundesrat zugeleitet wurde, bringt die Bundesregierung Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg. Bundesagrarminister Christian Schmidt setzt auf eine rasche Umsetzung der Erleichterungen für Schaf- und Ziegenhalter: „Wir brauchen praktikable und für die Landwirte vorteilhafte Regelungen und schöpfen den dafür vorhandenen Rahmen voll aus. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Schafen und Ziegen für unser Ökosystem und eine nachhaltige, extensive Landbewirtschaftung, sind die praxisgerechte Ausgestaltung der Vorgaben und konkrete Verbesserungen für die Arbeit der Schaf- und Ziegenhalter unerlässlich.“

Mit der kurzfristigen Umsetzung dieser Erleichterungen folgt das Bundeslandwirtschaftsministerium seinem Grundsatz, den Landwirtinnen und Landwirten ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik zu ermöglichen. Bundesminister Schmidt bekräftigte dabei sein Ziel, für die Landwirtinnen und Landwirte weitere konkrete Verbesserungen und Vereinfachungen der Regelungen auf EU-Ebene durchzusetzen. „Die bäuerliche Landwirtschaft darf nicht hinter einem Berg aus Brüsseler Bürokratie verschwinden. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern Nahrung schaffen können statt Aktendeckel füllen zu müssen. Bei dem Bestreben um eine Vereinfachung der Agrarpolitik muss es aufbauend auf einer sauberen Rechtsgrundlage darum gehen, die vorhandenen Regelungen so praktikabel und handhabbar wie möglich zu machen.“

Bundesminister Schmidt arbeitet hierzu aktiv mit EU-Kommissar Phil Hogan zusammen. Das BMEL hat, nach Abstimmung mit den Bundesländern und dem Berufsstand, der EU-Kommission eine Liste mit rund 45 Vereinfachungsvorschlägen vorgelegt.

Hintergrundinformation

Mit der Verordnung wird auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, ab dem 1. August des Antragsjahrs – neben der Aussaat oder Pflanzung einer Nachfolgekultur – auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht. Weiter können beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Flächen eingestuft werden. Daneben erfolgen durch die Verordnung allgemeine Präzisierungen für Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände.



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