Ja zur Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt: Offener Brief an Katrin Budde (SPD)

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Am 17. Juni wird der Landwirtschaftsausschuss über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt abstimmen. In einem Offenen Brief an Katrin Budde, Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD, fordern der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. und sein Landesverband Tierschutz Halle e.V. die Sozialdemokraten auf, ihr Wahlversprechen einzulösen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Mit den Stimmen der Linken und Grünen würde der Landwirtschaftsausschuss dann mehrheitlich für das Klagerecht stimmen und diese Empfehlung für die Schlussabstimmung an alle Abgeordneten aussprechen.

„Eigentlich kann die SPD nur Ja zum Klagerecht für Tierschutzverbände sagen, denn sie hat es zur Landtagswahl 2011 fest versprochen. Wir sorgen uns aber sehr, dass sie wortbrüchig wird und wie der Koalitionspartner CDU mit Nein stimmt. Die CDU ist ein entschiedener Gegner des Klagerechts“, so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.

„Bei den Ausschussberatungen hat die SPD die Tierschutz-Verbandsklage nicht unterstützt. Unsere Sorge ist also berechtigt. Für die Abstimmungen im Ausschuss und Landtag sollte der Koalitionszwang aufgehoben werden, damit die Abgeordneten bei dieser wichtigen Gewissensfrage frei entscheiden können. Auch das wollen wir der SPD mit auf den Weg geben“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Die Fraktion Die Linke hatte im Januar 2014 den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt damit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.

Wenn die SPD bei ihrem Wahlversprechen bleibt, könnte Sachsen-Anhalt nach Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das achte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Auch Niedersachsen berät zurzeit über das Klagerecht.

Hier lesen Sie den Offenen Brief an Katrin Budde: www.tierrechte.de

Gesetzentwurf: www.tierschutzwatch.de

Tierschutz-Fälle aus Sachsen-Anhalt, die dokumentieren, warum die Tierschutz-Verbandsklage notwendig ist:

Der Fall Straathof

Der Fall Zwinger vom Evaschacht in Steuden

Der Fall Brand in Schweinmastanlage in Teutschenthal

Aufstellung der Wahlaussagen Sachsen-Anhalt: www.tierschutzwatch.de

Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a
52072 Aachen
Telefon: +49 (241) 1572-14
Telefax: +49 (241) 1556-42
http://www.tierrechte.de/

Ansprechpartner:
Christina Ledermann
Social Media
+49 (211) 16345429



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.