Kaufverträge von Tieren durch Ärzte absichern lassen
Ein Mops sollte es sein. Von einer Züchterin. Doch lange währte die unbeschwerte Freude an ihrem Mops für die Hundebesitzerin nicht. Schon mit zwei Jahren hatte der kleine Vierbeiner Beschwerden, die eigentlich typisch für ältere Artgenossen sind: den jungen Mops plagte Arthrose, weil die Züchterin das Tier zu oft hatte Junge bekommen lassen. Die Behandlungskosten für das Tier waren immens und die erboste Besitzerin, die sich von der Züchterin getäuscht fühlte, verlangte eine Erstattung der Tierarztkosten. Vor dem Landgericht Ingolstadt hatte ihre Klage allerdings nur begrenzt Erfolg, da die Züchterin kein Verschulden traf. Zumindest bekam die Mops-Besitzerin aber in einem Vergleich die Hälfte des Kaufpreises als Wertminderung erstattet, immerhin 700 Euro. ARAG Experten raten Tierkäufern, stets einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und das Tier von einem Tierarzt untersuchen zu lassen. So sind beide Seiten abgesichert.
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