Weihnachten: Der BJV appelliert: Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke!

Pressemeldung der Firma Landesjagdverband Bayern e.V.

Weihnachten steht vor der Tür, Wunschzettel werden geschrieben und Kinderaugen leuchten – nicht selten steht ein Hund, eine Katze, ein Hase oder ein Meerschweinchen ganz oben auf der Wunschliste. Doch der Bayerische Jagdverband appelliert, keine Tiere an Weihnachten zu verschenken.

– Erst unter dem Christbaum, dann obdachlos 

– Bedrohung der heimischen Tierwelt

– BJV-Präident rä: Stofftier und Informationsbüher zum Wunschtier

Ein kleiner Hund, der sehnliche Wunsch vieler Kinder zu Weihnachten. Doch häufig ebbt die anfängliche Freude über den neuen Spielkameraden leider schon kurz nach der Bescherung ab, weil in der ersten Euphorie völlig übersehen wurde, dass mit der Anschaffung eines Haustieres auch Pflichten verbunden sind.

„rundsätzlich sind Haustiere für viele Familien eine Bereicherung“, sagt Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL a.D., Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV). Kinder lernen mit Hilfe eines Tieres, Verantwortung zu übernehmen und Rücksicht zu üben. Für viele alleinstehende Menschen sind Haustiere außerdem tierische Freunde, die ihnen ein Stück der Einsamkeit nehmen. Bevor jedoch ein Haustier angeschafft wird, ist es dringend erforderlich, sich über die Bedürfnisse des Tieres, seine artgerechte Haltung, Ernährung, Entwicklung und Erziehung sowie über die anfallenden Kosten während des ganzen Tierlebens intensiv zu informieren.

Erst unter dem Christbaum, dann obdachlos

Die anfängliche Freude über ein Tier endet oft für dieses dramatisch, ja sogar tödlich.

Jedes Jahr werden Tausende unüberlegt angeschaffte Tiere in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Sie irren umher und sind den Gefahren des Straßenverkehrs und der Witterung schutzlos ausgeliefert. Kleine Haustiere fallen zudem nicht selten Fressfeinden zum Opfer. „Ein Tier auszusetzen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist zum einen herzlos und zum anderen strafbar“, so Prof. Dr. Jürgen Vocke, selbst Hundehalter und weiß, dass man mit der Anschaffung eines Tieres eine große Verantwortung übernimmt. Nach Paragraph 3 des Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es bei Strafe verboten, „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“.

Bedrohung der heimischen Tierwelt

Mitunter ist sogar die einheimische Tierwelt bedroht. Präsident Vocke: „Ausgesetzte Katzen und Hunde üben in der Natur einen enormen Räuberdruck auf Singvögel oder Kleinsäuger aber auch auf größere Wildtiere aus.“

BJV-Präsident rät: Stofftier und Informationsbücher zum Wunschtier

Präsident Vocke rät in diesem Zusammenhang: „Legen Sie anstatt eines lebenden Tieres ein Stofftier unter den Christbaum – zusammen mit ein paar Büchern über das ausgewählte Wunschtier. Während der Feiertage ist genügend Zeit, die Bücher zu lesen und sich über die Herausforderungen, Pflichten und Aufgaben klar zu werden. Entscheiden Sie sich dann für die Anschaffung des Wunschtieres, können Sie sich in aller Ruhe auf den Neuankömmling vorbereiten. Nach den Feiertagen können Sie dann im Tierheim oder bei einem Züchter Ihrer Umgebung ein für Sie passendes Tier aussuchen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Ansprechpartner:
Thomas Schreder
Pressesprecher
+49 (89) 990234-77

Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt etwa 46.500 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband wirkt der Bayerische Jagdverband offiziell bei Naturschutzangelegenheiten mit.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.