Hinweise des Sachgebiets Gefahrenabwehr in der Kreisverwaltung zur aktuellen Hitzewelle – Erhöhte Waldbrandgefahr!

Pressemeldung der Firma Kreisausschuss des Vogelsbergkreises

Für die „Gefahrenlage aufgrund der aktuellen Hitzewelle“ verweisen wir auf die täglich aktualisierte „Waldbrandgefahrenprognose“ des Deutschen Wetterdienstes. Die Brandschutzdienststelle des Vogelsbergkreises folgt für die örtliche Einschätzung zur Zeit dieser Darstellung. Der Waldbrand-Gefahrenindex gibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand an. Es ist landesweit Grundlage für die Waldbrandgefahrendarstellung.

Zu den beachtenden Sicherheitsvorkehrungen gehören mehrere Schritte. Das Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden. Zur Gewährleistung eines effektiven vorbeugenden Brandschutzes kann die Kommune bspw. bei Sonnwendfeuer ein Brandsicherheitsdienst anordnen. Für eine Untersagung von Brauchtumsfeuern sind die Gemeindevorstände der Gemeinden und Magistrate der Städte zuständig.

Halten Sie die Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. Zu Gebäuden und Bäumen sollte der Sicherheitsabstand zum Schutz vor Rauch und Hitze mindestens 50 Meter, zu Straßen mindestens 100 Meter betragen. Die Windrichtung muss dabei beachtet werden.

Allgemein ist erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit bei intensiver Freizeitnutzung im Wald angeraten, teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in seiner Pressemitteilung vom 19.06.17 mit. Weiterhin sind demnach nur ausgewiesene Grillstellen unter Ausschluss von Funkenflug und vorherigem Erlöschen des Feuers beim Verlassen derselben, zu nutzen. Ebenso ist das Rauchen im Wald nicht gestattet. Wegen der Waldbrandgefahr sollen Glasflaschen und -scherben nicht im Wald zurückgelassen werden. Fahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen ohne dabei Zufahrtswege zu Wäldern zu blockieren.



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