Zur Entscheidung am 1. Februar: Bundesrat soll Tierschutzgesetz stoppen

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Morgen nimmt der Bundesrat zu den vom Bundestag am 12. Dezember verabschiedeten Änderungen des Tierschutzgesetzes abschließend Stellung. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte erwartet von den Bundesländern, dass sie den Empfehlungen ihres Agrarausschusses folgen, den Vermittlungsausschuss einberufen und eine grundlegende Überarbeitung der vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen des Tierschutzgesetzes fordern.

„Das ist die einzige und letzte Möglichkeit, um dieses schlechte Tierschutzgesetz der Bundesregierung noch aufzuhalten! Der Bundesrat hatte schon im Juli 2012 von der Bundesregierung gefordert, das Gesetz in fast 50 Einzelpunkten drastisch nachzubessern. Aber die Merkel-Regierung hat dies ignoriert“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Bundesrat hatte sich u.a. für klare Verbotsreglungen zu markanten Tierschutzthemen ausgesprochen, wie z. B. der Pelztierhaltung, dem Klonen von Tieren in der Landwirtschaft, dem Verkauf von Wildtieren auf Tierbörsen und ihrer Nutzung in Zirkussen, bestimmter Rodeopraktiken, der Qualzucht und dem Heißbrand von Pferden. Bei Tierversuchen verlangte der Bundesrat, nicht gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU zu verstoßen und alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht zu unterziehen. Darüber hinaus seien alle rückblickenden Bewertungen von Experimenten zu veröffentlichen sowie eine Rechtsvorschrift zur Förderung von Tierversuchsalternativen zu schaffen. Außerdem will er, dass Menschenaffen nicht zur Erforschung von Humanerkrankungen benutzt werden dürfen.

Die Bundesregierung hat Art und Umfang der Änderungen des Tierschutzgesetzes so gewählt, dass der Bundesrat den Änderungen nicht zustimmen muss, sondern nur Einspruch erheben kann. Hierzu muss er zunächst den Vermittlungsausschuss einschalten. Scheitert die Vermittlung, so kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann dann diesen Einspruch entsprechend der Abstimmung im Bundesrat mit einfacher oder einer 2/3-Drittel-Mehrheit zurückweisen.

Empfehlungen des Agrarausschusses und weitere Dokumente: http://www.tierschutzwatch.de/…



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