EU-weite Aktionswoche gegen Botox-Tierversuche: Firma Merz noch immer ohne tierversuchsfreies Testverfahren

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Anlässlich der EU-Aktionswoche vom 22. bis 28. Juli gegen Botox-Tierversuche hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die Firma Merz zum Entwicklungsstand ihrer tierversuchsfreien Tests für ihre Lifestyle-Produkte Xeomin und Bocouture zur Faltenunterspitzung befragt*.

„Wir wollen von der Firmenleitung wissen, weshalb Merz für die Entwicklung eines in vitro-Tests um Jahre hinter der US-Firma Allergan zurückliegt. Allergan prüft schon seit zwei Jahren seine Botox-Produkte tierversuchsfrei mit einem Test, der bereits von den EU-Behörden anerkannt wurde. Doch Merz testet noch immer in besonders qualvollen Mäuseversuchen. Das ist katastrophal für den Tierschutz, aber Merz stellt sich auch ein schlechtes Wissenschaftszeugnis aus“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.

Nach Aussagen der Tierrechtler ersticken jährlich über 30.000 Mäuse für die Produkte Xeomin und Bocouture qualvoll in sogenannten LD-50 Tests, die die Firma Merz vom Hamburger Auftragslabor LPT durchführen lässt. Getestet wird jede Produktionseinheit. Dabei wird das Nervengift den Mäusen in verschiedenen Verdünnungen in die Bauchhöhle gespritzt, um die Konzentration zu ermitteln, bei der die Hälfte der Mäuse stirbt (LD-50 Test).

An der EU-weiten Aktionswoche gegen Tierversuche, die von der Partnerorganisation des Bundesverbandes, der Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) organisiert wird, beteiligen sich Gruppen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Slowenien, Spanien und der Tschechischen Republik. Im Fokus stehen dabei die Unternehmen Merz mit Hauptsitz Deutschland und Ibsen mit Mutterkonzern in England.

Das Verbot für Kosmetik-Tierversuche greift für Botox-Produkte nicht, da sie auch zu medizinischen Zwecken zugelassen sind.

*Das Schreiben lesen Sie hier



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