Eil-Appell: Die Tierschutz-Verbandsklage gilt auch für Zoos! Bitte machen Sie mit!
Morgen, am 26.03.2014, soll der rheinland-pfälzische Landtag über den Gesetzantrag der Landesregierung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene abstimmen. Dies ist sehr zu begrüßen. Doch jetzt wurde bekannt, dass die Koalitionsfraktionen von B90/Die Grünen und SPD in dem Antrag die Tierhaltung in Zoos ausnehmen wollen.
Der Bundesverband und der Landesverband von Menschen für Tierrechte sowie der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes protestieren entschieden gegen dieses Vorhaben. Denn auch für die Tiere in den Zoos gilt das Tierschutzrecht. Eine europaweite Zoostudie hat zudem in 2011 erhebliche Tierschutzmissstände in Zoos, auch in einem rheinland-pfälzischen, ergeben.
Bitte machen Sie mit bei unserem Eil-Appell!
Bitte fordern Sie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, Umweltministerin Höfken sowie die Fraktionsvorsitzenden von B90/Die Grünen und SPD und die tierschutzpolitischen Sprecher auf, dem Landesgesetz zur Tierschutz-Verbandsklage (Drucksache 16/2712) ohne Änderungen zuzustimmen und den Änderungsantrag, der die Zoos von diesem Gesetz ausnehmen soll, zurückzuziehen.
Denn: Alle Tiere brauchen einen Anwalt! Vielen Dank!
Hier kommen Sie zum Eil-Appell „Die Tierschutz-Verbandsklage gilt auch für Zoos“ unter: www.tierrechte.de
Weitere Infos zur Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz unter: www.tierrechte.de
Sie können die Abstimmung morgen live verfolgen (vorgesehene Zeit 15:50 Uhr bis 16:15 Uhr) unter: www.landtag.rlp.de
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a
52072 Aachen
Telefon: +49 (241) 1572-14
Telefax: +49 (241) 1556-42
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Ansprechpartner:
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Pressereferentin
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