Start der systematischen Antibiotika-Minimierung in der Tierhaltung

16. Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt am 1. April die in Kraft

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Am 1. April 2014 tritt das noch vor der Bundestagswahl im letzten Jahr ergänzte Arzneimittelgesetz in Kraft. ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, etabliert. Die neuen Regelungen verpflichten die Tierhalter, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben.

„Resistenzen gegen Antibiotika haben in den letzten Jahren zugenommen. Dieser Entwicklung müssen wir mit entschiedenen Maßnahmen begegnen. Wir wissen, dass das wirksamste Mittel die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ist. Deswegen sind alle Beteiligten gefordert, einen Beitrag zu leisten – in der Nutztierhaltung wie in der Humanmedizin. Mit engagierten Landwirten, mit den Tierärzten und den Überwachungsbehörden können wir erreichen, dass uns auch in Zukunft noch wirksame Medikamente gegen gefährliche Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen. Wir sprechen hier über ein sehr ernstes Thema und richten daran unser verantwortungsvolles Handeln aus.“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Vorfeld des Inkrafttretens der Gesetzesnovelle. „Klar ist: Schon jetzt gehen Tierhalter verantwortungsvoll mit ihren Tieren um. Sie setzen Arzneimittel nur dann ein, wenn es notwendig und verantwortbar ist. Wir werden bei dem Vollzug des Gesetzes vor allem bei den Statistikpflichten einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand anstreben.“

Aus den Angaben, die die betroffenen Betriebe erstmals ab dem 1. Juli 2014 der zuständigen Veterinärbehörde gegenüber machen müssen, ermittelt die Behörde die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit. Liegt ein Betrieb in der oberen Hälfte aller Betriebe, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotika-Verwendung führen. Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.

Der Tierhalter kann von der zuständigen Behörde auch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet werden, darunter Impfungen, die Änderung des Minimierungsplans, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene. Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden.

„Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass die Therapiehäufigkeit in den Betrieben insgesamt sinkt. Wir können also damit rechnen, dass wir bei der nächsten Erhebung mit insgesamt niedrigeren Zahlen zu tun haben, und diese wiederum durch die geeigneten Maßnahmen senken. In einem kontinuierlichen Prozess erreichen wir Schritt für Schritt die Beschränkung der Antibiotika-Verwendung auf das notwendige Maß“, erläutert Schmidt und stellt klar: „Ein Zurückfahren auf null ist unrealistisch, denn wir können und wollen keinem kranken Tier eine angemessene Behandlung verwehren.“ Weitere Effekte des Minimierungskonzeptes liegen darin, dass – wo notwendig – Konzepte für verbesserte Hygienebedingungen entwickelt werden, dass sich der Gesundheitsstatus von Tieren dadurch verbessert und dass alle Beteiligten sich mehr Sachkunde aneignen müssen als bisher. „Von den neuen Regelungen profitieren am Ende alle: Verbraucher, Tiere, Tierhalter und Tierärzte“, so Schmidt.

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