Veröffentlichung des neuen Säugetiergutachtens

Es beschreibt Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Tiere im Zoo hautnah live erleben und Tiere im Zoo, die sich in ihrer Haut wohlfühlen – dies darf kein Widerspruch sein. Vom Affen bis zum Zebra – das sogenannte Säugetiergutachten beschreibt Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren in Zoos und in Privathand. In den zurückliegenden drei Jahren wurde das 1996 erstmals veröffentlichte Gutachten grundlegend überarbeitet. Wie viel Auslauf benötigt ein Nashorn, wie groß muss das Badebecken für Eisbären sein, wie sollte das Gehege von Raubkatzen eingerichtet sein, welches Futter bekommen die Tiere? Das Säugetiergutachten beschreibt grundlegende Kriterien, damit Tiere artgerecht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz gehalten werden.

Am 7. Mai überreichen die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Säugetiergutachtens in Berlin die rund 300 Seiten umfassende Broschüre an Frau Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Arbeitsgruppe umfasst unter anderem fünf unabhängige wissenschaftliche Sachverständige und je drei Vertreter von Tierschutz- und Zooverbänden. Zum Pressetermin anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens laden wir Sie herzlich ein. Staatssekretärin Flachsbarth und je ein Vertreter der Sachverständigen-Gruppen stehen Ihnen als Gesprächspartner zur Verfügung.

Zeit: 7. Mai 2014, 11.30 bis 12.30 Uhr

Ort: Pressezentrum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Um Anmeldung wird gebeten unter:

https://www.bmel.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.