Regionales Raumordnungsprogramm: Änderungen insbesondere bei Standorten für Windkraftanlagen

Stellungnahmen nach Ostern möglich

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Behörden, Kommunen, Verbände und die Öffentlichkeit haben nach Ostern erneut die Möglichkeit, zum überarbeiteten Entwurf des Regionale Raumordnungsprogramms 2016 (RROP) Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren, das auf die von den politischen Gremien der Region beschlossenen Änderungen beschränkt ist, beginnt am 31. März 2016. Die Auslegung, und damit die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern, endet am 27. April 2016. Text und Karten des RROP 2016 können im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Mo, Di, Do, Fr 8-16 h, Mi 8-17 h, Sa (jeder 2. Sa, ungerade Woche) 9-12 h, eingesehen werden. Zudem steht der Entwurf im Internet unter www.regionalplanung-hannover.de im PDF-Format zur Verfügung.

Die rechtlich verbindlichen Festlegungen des am Ende des Planungsverfahrens von der Regionsversammlung als Satzung zu beschließende RROP betreffen unter anderen die Siedlungsentwicklung, die Windenergie, den Verkehr, die Rohstoffgewinnung, die Forst- und Landwirtschaft etc. Insbesondere durch die Festlegung von „Vorranggebieten“ für Rohstoffgewinnung und Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle können auch Privatpersonen betroffen sein.

Der Entwurf des RROP 2016 besteht aus einem Textteil (beschreibende Darstellung) und einer Karte (zeichnerische Darstellung) sowie der Begründung/Erläuterung und einem Umweltbericht. Im RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung der Region Hannover für einen Zeitraum von ca. zehn Jahren festgelegt.

Zu einem ersten Entwurf des RROP wurden Kommunen, andere öffentliche Stellen, Verbände und die Öffentlichkeit bereits im Herbst 2015 beteiligt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des RROP 2015 mit Begründung/Erläuterung und Umweltbericht überarbeitet. Wegen der vorgenommenen Änderungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren  notwendig. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, das heißt bis zum 11. Mai 2016, können Stellungnahmen zu den im Vergleich zum RROP-Entwurf 2015 geänderten und entsprechend im RROP-Entwurf 2016 gekennzeichneten Teilen schriftlich an die Region Hannover, Team Regionalplanung, Höltystr. 17, 30171 Hannover oder als E-Mail an regionalplanung@region-hannover.de gerichtet werden.

Hinweis: Auch bei elektronisch abgegebenen Stellungnahmen müssen der Absender mit Namen und Anschrift sowie der Inhalt klar erkennbar sein müssen.



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